B 10/7.2/6; B10/77). Die Zeugin gab gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, sie habe für die A___ AG, solange sie noch unter der Führung von Frau B___ gewesen sei, Übersetzungen gemacht (act. B 10/77/2). Sie habe damals vorwiegend für die LL___bank, italienisch, französisch, englisch und spanisch übersetzt, teilweise habe sie dann im Internet recherchiert (act. B 10/77/2). Nach Absprache mit Herrn D___ sei ihr der Betrag von CHF 5‘000.00 überwiesen worden (act. B 10/77/2). Das hätten sie am Stand in Dubai besprochen. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie Herrn D___ persönlich getroffen habe. Er habe da gemeint, es sei in Ordnung (act. B 10/77/3).