Gestützt auf die dargelegte Aktenlage steht fest, dass die Beschwerdegegnerin für die Reise nach Dubai im März 2012 für die Vierergruppe (CHF 6‘414.20) sowie die Zweiergruppe (CHF 2‘277.20) mit ihrer MasterCard total CHF 8‘691.40 bezahlt hat. Der Betrag für die Vierergruppe von CHF 6‘414.20 wurde der Beschwerdeführerin als Warenaufwand am 26. April 2012 belastet. Bei der Buchung vom 31. Dezember 2011 in der Höhe von CHF 6‘400.00 handelt es sich offenbar um die Verbuchung der Reisekosten im Konto Geschäftsspesen als Transitorische Passiven. Nicht vorhanden ist ein Buchungsbeleg für die ebenfalls von der Beschwerdegegnerin bezahlten CHF 2‘277.20.