und dessen Lebenspartnerin seien mit dem Auftragshonorar von J___ verrechnet worden. Dieser habe jedoch in seiner Einvernahme vom 15. Juni 2017 zuerst ausgesagt, seine Partnerin habe die auf sie entfallenden Reisekosten selber bezahlt, habe dann aber, nachdem ihm die angebliche Honorarverrechnung vorgehalten worden sei, erklärt: „Das kann auch sein, ich weiss es nicht mehr genau.“ Schliesslich habe er behauptet: „Deshalb habe ich das Geld nachher an Frau B___ gegeben von der Partnerin.“ Wenn man diese Behauptung gelten lasse,