Die Beschwerdeführerin lässt im Beschwerdeverfahren ergänzen, die Rechnung vom 18. Februar 2013 enthalte keine Angaben über den Zeitaufwand, den Stundenansatz, die Spesen und den Mehraufwand für drei Displayaufbauten und könne nicht einmal annähernd als aussagekräftig qualifiziert werden. Die Beschwerdegegnerin lässt vor der Staatsanwaltschaft vorbringen, für den Auf- und Abbau eines grossen Messestandes würden 6 Monteure während 8 Tagen eingesetzt. Für die Vorbereitungsarbeiten und spätere Wiedereinlagerung des Materials benötige man 16 Tage. Dazu kommen noch die Beladung von 4 LKW’s sowie Fahr- und Hotelspesen.