Dies habe D___ aber erst später von H___ von der EE___ AG erfahren. H___ habe ihm anlässlich eines Telefongesprächs vom 31. Oktober 2013 mitgeteilt, J___ habe ihm vor einiger Zeit gesagt, die Zukunft der A___ AG sei sehr unsicher. Dies sei frei erfunden gewesen. H___ habe sich deshalb entschieden, das Mietverhältnis zu kündigen und habe das Objekt im Herbst 2013 der HH___ AG neu vermietet. Diese AG gehöre N___, welcher ein guter Kollege von J___ sei. Die Beschwerdeführerin habe auf Ende Oktober 2013 mit der KK___ AG einen neuen Mietvertrag für ihr Lager abschliessen können, allerdings zu einem erheblich höheren Mietzins.