Wie vorstehend ausgeführt, geht es vorliegend um den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und denjenigen der Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 StGB), was sich auch aus der angefochtenen Einstellungsverfügung ergibt. Konkret wirft die A___ AG der Beschwerdegegnerin vor, diese habe als angestellte Geschäftsführerin mit verschiedenen Handlungen die A___ AG an deren Vermögen geschädigt. Bei beiden in Frage kommenden Straftatbeständen handelt es sich um Offizialdelikte, welche von Amtes wegen zu verfolgen sind. Die Geschädigteneigenschaft