6. Zustellung am 2. Oktober 2018 an: - den Beschwerdeführer, eingeschrieben - den Beschwerdegegner, eingeschrieben - die Staatsanwaltschaft (U 17 200), mit Empfangsbestätigung Der Obergerichtsvizepräsident: Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. Walter Kobler lic. iur. Annika Mauerhofer Seite 16