Seite 12 Staatsanwaltschaft sinnvollerweise eine Koordination mit dem Verfahren, das auf die weitere Strafanzeige von A___ hin mit Bezug auf den Vorwurf des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen gemäss Art. 179ter StGB im Zusammenhang mit der Flurgenossenschaftsversammlung vom 30. Mai 2016 eröffnet worden ist (vgl. act. B 9 und 10), vornehmen.