Seite 8 „Die Einsprache begründe ich damit, dass ich irrtümlich der Meinung war, dieses Gespräch aufgezeichnet zu haben. Ich habe von diesem Urteil meinem Nachbarn erzählt, Herr D___. Wir gehen immer gemeinsam an die Flurgenossenschaftssitzungen. Und als ich ihm dann erzählte, dass ich aufgrund dieser Aufnahmen vom November 2016 verurteilt worden bin, wies er mich darauf hin, dass ich das Gespräch gar nicht aufgenommen habe: Ich sagte Herr D___ im Vornherein, dass ich das Gespräch aufnehmen würde. Er sagte mir dann dass ich dies nicht dürfe, daher nahm ich es dann auch nicht auf.