Seite 5 1.4 Die Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung vom 10. November 2017 verpflichtet, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 300.00 zu leisten (act. B 4). Am 16. November 2017 ersuchte das Sozialamt G___ um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (ERS 17 14; act. B 26). Die Einreichung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege führt zur formlosen Sistierung der Frist für die Leistung des Kostenvorschusses.