Seite 4 h) Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. C. Beschluss des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 11. September 2018 durch und eröffnete seinen Beschluss anschliessend im Dispositiv. Erwägungen 1. Formelles