Seite 3 e) Am 29. November 2017 wurde dem Rechtsvertreter von A___ sowie B___ eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft zugestellt und ihnen Gelegenheit gegeben, ihre Entschädigungsforderung einzureichen (act. B 10). Jene des Rechtsvertreters von A___ ging am 6. Dezember 2017 beim Obergericht ein (act. B 11 und act. B 12). f) Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen.