428 Abs. 4 StPO sind demzufolge die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 300.00, vom Staat zu tragen. Die vom Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren bezahlte Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 600.00 ist ihm von der Gerichtskasse zurückzubezahlen.