Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz. b) des Vorderrichters: (sinngemäss) Die Beschwerde sei abzuweisen. c) der Staatsanwaltschaft: (kein Antrag) d) der Beschwerdegegnerin bzw. Privatklägerin: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sachverhalt A. Übersicht