Ein Aufwand von 14,5 Stunden multipliziert mit einem Stundenansatz von CHF 200.00 ergibt ein Honorar von CHF 2‘900.00. Zuzüglich der Barauslagen, als angemessen erscheint für das Beschwerdeverfahren ein Betrag von CHF 85.00, und der Mehrwertsteuer von 8 % von CHF 2‘985.00, somit CHF 238.80, resultiert ein Gesamthonorar von CHF 3‘223.80. In dieser Höhe sind die Beschwerdeführer 1-7 für das Beschwerdeverfahren aus der Staatskasse zu entschädigen.