Seite 12 und beispielsweise einzelne Aussagen in Rechtskraft erwachsen könnten oder zu einzelnen Aussagen ein Freispruch ergehen könnte. Dies folgt insbesondere aus dem Anklagegrundsatz (Art. 9 und 325 Abs. 1 lit. f StPO), welcher vorschreibt, dass bei Anklageerhebung die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten genau umschrieben sein müssen.