Der Grundsatz „in dubio pro duriore“ ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip. Er bedeutet, dass eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur bei klarer Straflosigkeit angeordnet werden darf (Urteil des Bundesgerichts 6B_856/2013 vom 3.4.2014 E. 2.2). Auch in denjenigen Fällen sind Anklagen zu erheben, in welchen die