Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, worin diese unter Hinweis auf die Begründung in der angefochtenen Verfügung die kostenpflichtige Beschwerdeabweisung beantragt, datiert vom 18. September 2017 (act. B 13). RA BB___, Rechtsvertreter des Beschwerdegegners, liess sich mit Eingabe vom 2. Oktober 2017 vernehmen. Darin beantragte er die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Einstellungsverfügung vom 8. August 2017, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführer und/oder des Staates (act.