Appenzell Ausserrhoden vom 8. August 2017 vollumfänglich aufzuheben und der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden die Weisung zu erteilen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten weiterzuführen und dabei insbesondere den amtlichen E-Mail- Account des Beschuldigten (B___@ar.ch) nach weiteren E-Mails, mit welchen die Kontrollberichte vom 21. Oktober 2016 an externe Dritte versandt wurden, zu durchsuchen und sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen sowie letztlich unter Bindung an die Auffassung des Obergerichtes die Strafuntersuchung