Seite 3 Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten weiterzuführen und gegen den Beschuldigten beim Strafgericht Anklage wegen Verleumdung in Sinne von Art. 174 Ziff. 1 StGB, eventuell im Sinne von Art. 174 Ziff. 2 StGB, jedenfalls aber der üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB zu erheben. 4. Subsubeventualiter zu Ziff. 3 sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 8. August 2017 vollumfänglich aufzuheben und der Staatsanwaltschaft