B 14/1.1). Der seit 1. Januar 2017 pensionierte Beschuldigte wurde am 30. März 2017 durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden zu den Vorwürfen befragt (act. B 14/5.1; B 14/6.1) und es wurden Akten vom Arbeitsinspektorat beigezogen (act. B 14/7; B 14/8/1-3). Am 2. Juni 2017 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, es sei vorgesehen, das Verfahren gegen B___ mittels einer Einstellungsverfügung abzuschliessen (act. B 14/9). Damit erklärte sich RA AA___ mit Eingabe vom 9. Juni 2017 nicht einverstanden und ersuchte um Einholung der Kontrollberichte beim Arbeitsinspektorat (act. B 14/10). Die beiden Kontrollberichte wurden RA AA__