Ausserrhoden vom 1. November 2016 betreffend Entschädigungsfolgen sei aufzuheben; A___ sei im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Entschädigung in Höhe von CHF 2‘114.65 zuzusprechen; Eventuell sei die Sache zur Gewährung des rechtlichen Gehörs und zum anschliessenden Neuentscheid über die Entschädigungsfolge an die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.