1. Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden führte ein Ermittlungsverfahren gegen D___ wegen qualifiziertem Handel von Kokain und Arzneimitteln durch, in dessen Verlauf A___ in Verdacht geriet, D___ Betäubungsmittel verkauft und von ihm Kokain angekauft zu haben (act. B 8/1 und B 8/4). Am 21. Juni 2016 fand eine Befragung von A___ als Beschuldigte durch die Kantonspolizei statt. Ihr Verteidiger, RA B___, nahm daran nicht teil (act. B 4/1). RA B___ nahm mit Eingabe vom 28. Oktober 2016 zur vorgesehenen Erledigung des Strafverfahrens mittels Strafbefehl Stellung (act.