2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 800.00, werden im Betrag von CHF 200.00 dem Beschwerdeführer A___ auferlegt und im Betrag von CHF 600.00 auf die Staatskasse genommen. 3. Dem Beschwerdeführer A___ wird für die Kosten seiner Verteidigung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 842.40 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zugesprochen.