Seite 6 Der Beschwerdeführer bemängelt die willkürliche Erhebung des Sachverhalts, die Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie eine falsche Anwendung der vom Bundesgericht entwickelten Entschädigungsgrundsätze (act. B 1/S. 4ff.). 1.7 Neue Tatsachenbehauptungen und Beweise sind zulässig.6 Die Beschwerde wird in einem schriftlichen Verfahren behandelt (Art. 397 Abs. 1 StPO). Gegen Entscheide der kantonalen Beschwerdeinstanzen ist die Strafrechtsbeschwerde ans Bundesgericht zulässig.7 2. Materielles 2.1 Entschädigung für das Strafverfahren