In der Strafanzeige bzw. einer Beilage zur Anzeige (act. B 2 und B 12/8) hat die Beschwerdeführerin konkret von Schlägen durch C___ mit einer Eisenstange auf ihren rechten Arm und dadurch verursachte Blutungen gesprochen. Zudem hat die Beschwerdeführerin auf mögliche Zeugen hingewiesen, deren Namen sie zwar nicht genannt hat, die jedoch aufgrund der geschilderten Umstände zumindest teilweise identifizierbar wären. Auch die Tatzeit des behaupteten Vorfalls hat die Beschwerdeführerin mit „ca 17.00 Uhr“ konkret angegeben (act.