Seite 4 Unter Berücksichtigung dessen, dass die Geschädigte A___ juristische Laiin und nicht anwaltlich vertreten ist, daher die formellen Anforderungen tief zu halten sind, kann in der Anzeige vom 26. September 2016 und den darin aufgeführten Beilagen (act. B 2, B 12/7- 9) die Stellung eines Strafantrags erblickt werden. In den genannten Unterlagen wird ausreichend geschildert, was sich aus Sicht der Beschwerdeführerin zugetragen haben soll und diese enthalten sinngemäss den Willen, dass C___ strafrechtlich verfolgt werden soll.