Er habe nichts bewusst mitgenommen. Er könne nicht sagen, ob die antiquarischen Bücher dabei seien. Die Sachen habe er nicht ausgepackt. Das Schneider-Regal, verpackt, könne auch noch dort sein. Die Staffelei von Aldi habe er gekauft. Die Schlüssel für die Praxis habe er bei seinen Schlüsseln. Den Schlüssel für den N___ habe er zurückgegeben, denjenigen vom M___ habe er noch, eventuell sei es umgekehrt. Die Postfachschlüssel habe er auch noch. Die externen Festplatten habe er möglicherweise auch. Den Führerschein auf Namen „L___“ habe er bei der Polizei in H___ abgegeben.