Seite 2 1 lit. a StPO ein (Ziff. 1). Die anlässlich der Hausdurchsuchung vom 13. März 2013 sichergestellten Bücher (ausser rote Liste), Stabmixer, Musikanlage „Denon“, an Dr. A___ adressierte ungeöffnete Briefe sowie die weiteren auf sie lautenden diversen Unterlagen werden an A___ herausgegeben (Ziff. 2). Das anlässlich der Hausdurchsuchung vom 13. März 2013 sichergestellte Buch Rote Liste 2001, das Rhino-Beam-Gerät, das Mäppchen rot mit Unterlagen von C___ sowie die auf ihn lautenden diversen Unterlagen werden an C___ herausgegeben (Ziff.