7. Zustellung am 15.12.2015 an: - den Beschwerdeführer über seinen Verteidiger - die Beschwerdegegner über ihren Vertreter - die Staatsanwaltschaft (U 14 242) Der Obergerichtsvizepräsident: Die Obergerichtsschreiberin: lic. iur. W. Kobler B. Widmer, Fürsprecherin Seite 14