Die Stellungnahme von RA BB___, worin dieser die kostenfällige Abweisung der Beschwerde beantragt, ging am 19. Juni 2015 ein (act. B 13). Mit Verfügung des Einzelrichters wurde A___ im Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung gewährt und RA AA___ damit beauftragt (act. B 19). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen.