liche Vereinbarung gehalten und ihr Freund sie gelegentlich mit seinem Hund in der Wohnung besucht hat (act. B 4/2.5, S. 2 und 4, act B 4/2.9, S. 2). Nachdem A___ früher dem Gemeinderat angehört hat (act. B 4/2.2, S. 3), ist sodann davon auszugehen, dass er im Umgang mit Behörden geübt und in der Lage ist, sich im Verfahren zurechtzufinden. Nicht zuletzt hat er selbst zu verstehen gegeben, dass er sich imstand sieht, seine Sicht der Dinge darzulegen und sich angemessen zu verteidigen (act. B 4/2.5, S. 1).