Der Vorderrichter geht von einem Bagatellfall aus. Dies verletzt bei einer drohenden bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 40.00 und einer Busse von CHF 600.00 kein Bundesrecht7. Es sind auch keine anderen Gründe ersichtlich, die einen Anspruch auf amtliche Verteidigung begründen könnten: 6 Urteil des Bundesgerichts 1B_263/2013 vom 20. November 2013 E. 4.3 mit weiteren Hinweisen 7 BGE 128 I 225 E. 2.5.2; 120 Ia 43 E. 2; Urteil des Bundesgerichts 1B_262/2014 vom 24. September 2014 E. 2.2