d) Am 19. März 2015 ersuchte A___ für das Verfahren vor dem Kantonsgericht um Unterstützung durch einen amtlichen Verteidiger (act. 6). e) Mit Verfügung vom 22. April 2015 wies der Einzelrichter des Kantonsgerichts das Gesuch um Einsetzung einer amtlichen Verteidigung ab (act. B 2). Der Begründung der Verfügung kann im Wesentlichen entnommen werden, dass vorliegend eine Nötigung im Sinne von Art. 181 StGB angeklagt sei. Die Staatsanwaltschaft beantrage eine Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 40.00 sowie einer Busse von CHF 600.00. Zudem werde die Einziehung der zur Tatbegehung verwendeten Waffe ver-