B 4/1.14, S. 4). Die Staatsanwaltschaft wirft nun B___ in der Anklageschrift vor, nach seinen eigenen Aussagen sei ihm die Idee, diese Waffe der Marke Winchester an D___ zu verkaufen, erst im September 2013 gekommen. Er habe vorsätzlich gehandelt, als er den Vertrag mit der Überschrift „schriftlicher Vertrag zur Waffenübertragung“ falsch datiert habe. Weiter sei davon auszugehen, dass B___ mit dem Vordatieren seine Strafbarkeit habe vertuschen wollen, da er am 30. Juli 2013 die Waffe erworben und später realisiert hätte, dass das illegal gewesen sei (act. B 4/6, S. 3).