Zur Vorgeschichte: Die B___ vorgeworfene Urkundenfälschung basiert auf einem Widerspruch zwischen den von ihm mit D___ abgeschlossenen Verträgen über den Verkauf einer Flinte Winchester. So datiert der Waffenverkaufvertrag vom 21. Oktober 2013 (act. B 4/2.33), währenddem beim schriftlichen Vertrag für die Übertragung einer Waffe als Datum der Übertragung der Flinte Winchester der 30. Juli 2013 angegeben wird (act. B 4/2.32). In seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 2015 gab B___ auf die Frage, ob das Datum 30.07.2013 stimme, zu Protokoll, das Datum sei ein Flüchtigkeitsfehler respektive ein nicht gewollter Verschrieb (act. B 4/1.14, S. 4).