7. Rechtsmittel: Den Parteien steht innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieses Urteils die Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht offen (Art. 78-81 BGG). Die Beschwerde in Strafsachen ist bei der Bundesgerichtskanzlei, Avenue du Tribunal- Fédéral 29, Postfach, 1000 Lausanne 14, schriftlich einzureichen (Art. 42 BGG). 8. Zustellung am 28.04.2015 an: - den Berufungskläger über seinen Verteidiger - die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK (62-2010-62/05) - die Staatsanwaltschaft (U 12 1101) - die Vorinstanz (ES2 13 7)