Seite 15 an einem der Pokertische ging und damit um eine Zahlung für die Teilnahme an einem bestimmten Spiel. Sodann wird die Aussage des Beschuldigten, es hätte wahlweise auch kostenlos, diesfalls aber stehend, mitgespielt werden können, klar dadurch widerlegt, dass es gemäss Fotoaufnahme des Spiellokals der E___ GmbH keine „Stehtische“ gab, sondern einzig „Sitztische“, also Tische mit Stühlen (act. 1B 01/001).