Seite 7 Die Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG; SR 935.521) ist mit Stand am 1. Januar 2010 massgebend (die aktuellste Version ist diejenige per 1.1.2011). Dies, weil ein Tatbestand vom 17.12.2010 zu beurteilen ist und eine anderslautende Übergangsbestimmung in der aktuellsten Version fehlt. Nachfolgend wird diese Verordnung mit aVSBG bezeichnet. Die Verordnung des EJPD über Überwachungssysteme und Glücksspiele (Glücksspielverordnung, GSV; SR 935.521.21) ist mit der bis heute gültigen Fassung, Stand am 26. Oktober 2004, anwendbar.