Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - f vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein. Erwägungen des Gerichts 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit Auf die zutreffende vorinstanzliche Erwägung Ziff. 1.2.1 zur örtlichen Zuständigkeit kann verwiesen werden.