C. Prozessgeschichte Der Beschuldigte wurde am 17. Dezember 2010 durch das Untersuchungsamt Altstätten einvernommen (act. 1B 04/001-005; D___: siehe Verfahren O2Z 13 19). Die Teilnehmer des Pokerturniers wurden gleichentags durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden als Auskunftspersonen befragt (act. 1B 04/012-217). Daraufhin erging am 25. Oktober 2011 von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (im Folgenden ESBK genannt) der Strafbescheid im abgekürzten Verfahren gegen den Beschuldigten (act. 1B 07/084-088).