A___ sei der vorsätzlichen Widerhandlung gegen Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a Spielbankengesetz schuldig zu sprechen (Organisation von Glücksspielen ausserhalb einer konzessionierten Spielbank, begangen am 17. Dezember 2010). Seite 2 c) des Beschuldigten: aa) im erstinstanzlichen Verfahren (an Schranken): 1. Es sei der Beschuldigte von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates. bb) im Berufungsverfahren: in der Berufungserklärung (act. B 1):