Seite 11 Unterstützung. Die Hauptverantwortung – zumindest im Arbeitsalltag – wird aber bei der Beschwerdeführerin 1 liegen. Ausserdem ist die Beschwerdeführerin 2 in Therapie wegen einer psychischen Grundproblematik. Dieser Umstand spricht nicht gegen die Beschwerdeführerin 2; es zeigt aber auf, dass Ressourcen – auch seitens der Beschwerdeführerin 1 – benötigt werden, um die psychische Gesundheit der Beschwerdeführerin 2 zu stabilisieren.