Es ist geplant, dass die Beschwerdeführerin 1 ab Lehrbeginn der Beschwerdeführerin 2 die hauptbetreuende Rolle während der Arbeitswoche übernimmt. Die Beschwerdeführerin 1 erklärte, dass sie die Betreuung des Kindes mit der Familie und Unterstützung schaffen würden und falls nicht, gebe es noch die Kita. Dies wolle sie aber nicht unbedingt. Sie habe in den letzten Jahren ein Unterstützungsnetz aufgebaut und viele hätten ihre Unterstützung bereits angeboten. Die Beschwerdeführerinnen haben nach eigenen Angaben eine gute tragfähige Beziehung und sind ein gutes Team (act. 6/14, S. 1 und act. 6/10, S. 2).