Aktuell habe sie sich stabilisiert und freue sich auf das Kind (act. 6/9, S. 1). Die Beschwerdeführerin 2 übernehme auch Aufgaben im Haushalt und der Betreuung der jüngeren Geschwister. Die Beschwerdeführerin 2 hatte im Februar 2024 eine Hebamme organisiert, das Kind bei der Krankenkasse angemeldet und den Geburtsvorbereitungskurs besucht (act. 6/9, S. 2). Zum Hausbesuch vom 28. Februar 2024 bei den Beschwerdeführerinnen protokollierte die Vorinstanz zur Babyeinrichtung, dass Kinderwagen, Sitzschale fürs Auto, Wickelkommode, Babykleider etc. organisiert und vorhanden seien (act. 6/14, S. 1).