Ihr Vater könne sie nicht wirklich unterstützen, da er selbständig erwerbend sei und 100% arbeite (act. 6/10, S. 2). Im August 2024 wird die Beschwerdeführerin 2 eine Lehre als MPA beginnen. Der Arbeitgeber habe grosses Verständnis gezeigt und gesagt, dass sie stillen und das Kind auch mal mitnehmen könne, wenn es einen Betreuungsengpass gebe (act. 6/10, S. 3 und act. 6/14).