Es mache den Anschein, dass die zusätzliche Belastung der Beschwerdeführerin 1 mit der für sie angedachten umfangreichen Betreuungsrolle von der Familie unterschätzt werde. Dies ergebe sich auch aus der Beschwerdeschrift selbst. So würden sich die Beschwerdeführerinnen gegen eine finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt aussprechen, wobei die Interessen von K. im Hintergrund bleiben würden. Der Beschwerde sei der starke Wunsch zu entnehmen, alles innerhalb der Familie zu halten. Dies sei auf den ersten Blick nachvollziehbar, zeige aber auch auf, dass damit der Blick für die Möglichkeiten und Bedürfnisse von K. (und seiner Mutter) eingeengt sei.