Am 31. August 2023 wurde B. erneut angehört, wobei sie zu Protokoll gab, dass sie nicht wolle, dass der Vater ihr Beistand werde. Auf die ersten Fragen der Vorinstanz zum Thema Beistandschaft antwortete sie knapp und abweisend. Bei G. sei sie sich nicht sicher, ob sie ihre Beiständin werden solle (act. 11/49).