Daraus geht hervor, dass der Beschwerdeführer B. in ihrer Grunderkrankung nicht vollends akzeptieren kann und er für ihre Bedürfnisse wenig Interesse zeigt. Nicht nur die Schule und der Arzt sprechen sich gegen den Beschwerdeführer aus, auch die Mutter macht sich grosse Sorgen, sollte der Beschwerdeführer Beistand von B. werden (u.a. mit Hinweis darauf, dass er B. nicht in die Entscheidfindung involviere, er mit den Kindern nichts unternehme und sie befürchte, dass er Kontakte zu den Grosseltern unterbrechen werde). Der Umgang einer Beistandsperson hat auch in schwierigen Situationen respekt- und verständnisvoll zu erfolgen;