Seite 9 mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der beteiligten Personen zu Recht getrennte Anhörungen. Im Umstand, dass sie den Entscheid nicht im Rahmen eines "runden Tischs" gefällt hat, liegt keine Verletzung der Rechtsanwendung im Rahmen der Sachverhaltsabklärung vor.